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SiGeKo Sicherheits-und Gesundheitsschutz-Koordinatoren
Rolf & Stefan Brüssel GbR
aus Tübingen

Vor dem Hintergrund des hohen Unfall- und Gesundheitsrisikos bei Bauarbeiten wurde zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der auf Baustellen Beschäftigten auf der Rechtsgrundlage des §19 Arbeitsschutzgesetz die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV) vom 10.Juni 1998 erlassen.

Als Veranlasser eines Bauvorhabens trägt der Bauherr die Verantwortung für das Bauvorhaben. Deshalb ist der Bauherr verpflichtet, einen Sicherheits-und Gesundheitsschutz-Koordinator zu bestellen, wenn mehr als ein Arbeitgeber an seinem Bauvorhaben tätig werden.

Rolf ist seit Juni 2012 als erfahrener Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator im Einsatz und steht für professionelle, zuverlässige SiGe-Koordination. Seit 2023 verstärkt sein Sohn Stefan das Familienunternehmen und bringt frische Impulse sowie Engagement in alle Bereiche der SiGe-Koordination ein.

Services

Angebot und Leistungen

Erstellen der Vorankündigung

Eine Vorankündigung nach § 2 Abs. 2 Baustellenverordnung (BaustellV) ist eine Meldung an die zuständige Behörde, die der Bauherr machen muss, bevor eine Baustelle eingerichtet wird – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Übernahme der Koordination in der Planungs- und Ausführungsphase

In der Planungsphase: Gefahren früh erkennen und in der Planung berücksichtigen. SiGe-Plan erstellen, damit die Arbeiten sicher ablaufen können. Unterlage für spätere Arbeiten vorbereiten (z. B. Wartung). Planer koordinieren, damit Sicherheitsbelange abgestimmt sind. Bauherr bei der Vorankündigung unterstützen (falls nötig). In der Ausführungsphase: Baustellenbegehungen nach Wunsch wöchentlich, 14-tägig oder monatlich.

Erstellung und Fortführung des SiGe-Plans

Er enthält Maßnahmen, Regeln und Abläufe, damit alle Gewerke sicher arbeiten können – z. B. Schutzmaßnahmen, Verkehrswege, Absturzsicherungen, Koordination der Arbeiten und besondere Gefahren. Er wird vom SiGeKo erstellt und bei Änderungen der Baustelle laufend angepasst.

Erstellen der Unterlage nach RAB 32

Die Unterlage nach RAB 32 beschreibt alle sicherheitsrelevanten Informationen, die man nach Fertigstellung des Bauwerks benötigt – z. B. wo sich Gefahrenbereiche befinden, welche Zugänge, Anschlagpunkte, Schutzvorrichtungen oder Hilfsmittel notwendig sind, welche sicheren Arbeitsverfahren anzuwenden sind. Sie dient dazu, dass spätere Arbeiten ohne unnötige Risiken durchgeführt werden können.

Erstellen der Vorankündigung

Eine Vorankündigung nach § 2 Abs. 2 Baustellenverordnung (BaustellV) ist eine Meldung an die zuständige Behörde, die der Bauherr machen muss, bevor eine Baustelle eingerichtet wird – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Übernahme der Koordination in der Planungs- und Ausführungsphase

In der Planungsphase: Gefahren früh erkennen und in der Planung berücksichtigen. SiGe-Plan erstellen, damit die Arbeiten sicher ablaufen können. Unterlage für spätere Arbeiten vorbereiten (z. B. Wartung). Planer koordinieren, damit Sicherheitsbelange abgestimmt sind. Bauherr bei der Vorankündigung unterstützen (falls nötig). In Der Ausführungsphase: Baustellenbegehungen nach wunsch Wöchentlich, 14-tägig und Monatlich.

Erstellung und Fortführung des SiGe-Plans

Er enthält Maßnahmen, Regeln und Abläufe, damit alle Gewerke sicher arbeiten können – z. B. Schutzmaßnahmen, Verkehrswege, Absturzsicherungen, Koordination der Arbeiten und besondere Gefahren. Er wird vom SiGeKo erstellt und bei Änderungen der Baustelle laufend angepasst.

Erstellen der Unterlage nach RAB 32

Die Unterlage nach RAB 32 beschreibt alle sicherheitsrelevanten Informationen, die man nach Fertigstellung des Bauwerks braucht – z. B. wo sich Gefahrenbereiche befinden, welche Zugänge, Anschlagpunkte, Schutzvorrichtungen oder Hilfsmittel notwendig sind, welche sicheren Arbeitsverfahren anzuwenden sind. Sie dient dazu, dass spätere Arbeiten ohne unnötige Risiken durchgeführt werden können.

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Name

Unsere Adresse:
SiGeKo- Schwaben
Rolf & Stefan Brüssel GbR
Lerchenweg 9
72827 Wannweil


Rufen Sie einfach an unter:

Rolf Brüssel
+49 151 5266 0571


Stefan Brüssel
+49 1575 6311202

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

SiGeKo-Schwaben
Rolf und Stefan Brüssel GbR

Lerchenweg 9
72827 Wannweil
Deutschland

Vertreten durch:
Rolf Brüssel
Stefan Brüssel


Kontakt

Rolf Brüssel
Mobil: +49 151 5266 0571

Stefan Brüssel
Mobil: +49 1575 6311202

Telefax: +49 7121 1397113
E-Mail: info@sigeko-schwaben.de


Steuerliche Angaben

Steuernummer: 78037/75103
Finanzamt Reutlingen